Manchmal bestätigt ein Urteil schlicht das, was man „eigentlich“ schon wusste. Aber gerade darin kann sein besonderer Wert liegen – vor allem, wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hat. Der Fall, um den es geht, stammt aus Rumänien. Er könnte sich aber überall in der EU abspielen. Der EuGH nimmt ihn zum Anlass, das Thema „Einwilligung“ genau unter die Lupe zu nehmen.

Ausgangspunkt ist der Abschluss eines Vertrags über Mobilfunkleistungen, also ein „Telefonvertrag“. Der Mobilfunkanbieter kopiert beim Vertragsschluss die Ausweisdokumente des neuen Kunden. Rechtsgrundlage hierfür ist angeblich jeweils eine individuelle Einwilligung des Kunden. Der Mobilfunkanbieter heftet die Ausweiskopien an den Mobilfunkvertrag. Dann bewahrt er sie zusammen mit dem Vertrag auf.

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http://datenschutz.prodatis.com/downloads/einwilligung_des_kunden_nachweisen.pdf