Viele Unternehmen überlassen den Empfängern von Werbe-E-Mails die Wahl, wie oft sie solche Nachrichten erhalten wollen. Hat der Empfänger seine Entscheidung getroffen, muss sich das Unternehmen daran halten, da sonst Ärger mit dem Wettbewerb droht.

Wenn sich jemand bei einem Unternehmen ausdrücklich für einen wöchentlichen Werbe-Newsletter eingetragen hat, das Unternehmen ihm dann aber dennoch Newsletter in Abständen von weniger als einer Woche zuschickt, stellt dies unlauteren Wettbewerb dar.

Lesen Sie mehr unter:
https://datenschutz.prodatis.com/nl/Werbe-E-Mails_Einwilligungen_und_ihre_Tuecken.pdf

Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 22.11.2022:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/KORE555612023