Geht es um die Betroffenenrechte, stehen meist das Recht auf Löschung und das Recht auf Auskunft im Zentrum. Über das Recht auf Widerspruch hingegen hört man wenig. Zu Unrecht, denn es ist ein entscheidendes Instrument, um in eine Datenverarbeitung einzugreifen. Nach Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat eine betroffene Person aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, grundsätzlich ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen eine an sich rechtmäßige Datenverarbeitung. Dabei bezieht sich das Recht auf Widerspruch auf die Fälle einer Datenverarbeitung, in denen die Datenverarbeitung auch ohne Einwilligung zulässig ist Lesen Sie mehr unter: https://datenschutz.prodatis.com/downloads/was_unter_dem_widerspruchsrecht_zu_verstehen_ist.pdf