Dokumentation gehört nicht nur im Datenschutz zu den eher unbeliebten Aufgaben. Doch wer seine Datenschutz-Maßnahmen nicht nachweisen kann, erfüllt auch nicht die Rechenschaftspflicht nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Was gehört alles zur Nachweis- bzw. Rechenschaftspflicht? Unternehmen und öffentliche Einrichtungen wie Behörden sind dafür verantwortlich, die Vorgaben aus der DSGVO einzuhalten. Und das  müssen sie auch nachweisen, so sagt Artikel 5 DSGVO zur Rechenschaftspflicht (Accountability). Um der Rechenschafts- oder Nachweispflicht nachzukommen, empfehlen die Datenschutz-Aufsichtsbehörden, wesentliche Aktivitäten und Arbeitsergebnisse, die dazu dienen, die DSGVO umzusetzen, festzuhalten. Lesen Sie mehr unter: https://datenschutz.prodatis.com/downloads/dsgvo_die_rechenschaftspflicht_im_datenschutz.pdf