Der Schutz von personenbezogenen Daten im Beschäftigungszusammenhang stellt sowohl Verantwortliche als auch betroffene Personen, Datenschutzbeauftragte (DSB) und Betriebsräte immer wieder vor Herausforderungen. 
Die bestehenden Regelungen aus der EU-DSGVO und §26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind nach Auffassung der Datenschutzkonferenz (DSK) – dem Gremium der unabhängigen deutschen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder – nicht praktikabel, sachgerecht und nicht klar genug gefasst. Deshalb fordert diese in ihrer Entschließung vom 29. April 2022den Gesetzgeber auf, ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zu schaffen.

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https://datenschutz.prodatis.com/nl/Beschaeftigtendatenschutz_Das_fordert_die_DSK.pdf