Mit dem Aufkommen des Großen Sprachmodells ‘ChatGPT’ Ende 2022 hat der Begriff der ‘Künstlichen Intelligenz’ eine erheblich größere Verbreitung erfahren, obwohl das Thema selbst sowie viele Datenschutzfragen schon seit geraumer Zeit bestehen. Durch die zunehmende Zugänglichkeit sehr leistungsfähiger KI-Modelle und die Nutzung von bisher eher wissenszentrierten Technologiefirmen über Web- oder Softwareschnittstellen ist es nun praktisch für jeden möglich geworden.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat aus diesem Grund ein Informationsangebot zum Datenschutz und zur Künstlichen Intelligenz veröffentlicht.

In einem ersten Schritt wurde der Flyer ‘Next-Level-Bausteine für KI’ erstellt, der über acht zentrale Punkte im Bereich Datenschutz und KI aufklären soll. Darüber hinaus ist auf der BayLDA-Webseite auch der aktuelle Stand eine Checkliste ‘Datenschutz und KI’ veröffentlicht, die in naher Zukunft sowohl aktualisiert als auch in spezifischen Prüfszenarien auf ihre Praxistauglichkeit überprüft wird. Diese Checkliste, die einen Good-Practice-Ansatz verfolgt, wird auch regelmäßig an Entwicklungen auf deutscher und europäischer Ebene angepasst, um eine Harmonisierung der Datenschutzvorschriften zu erreichen.

Lesen Sie mehr unter:
https://www.lda.bayern.de/de/ki.html

Positionspapier der DSK:
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/20191106_positionspapier_kuenstliche_intelligenz.pdf