Seit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung sind nun mittlerweile über fünf Jahre vergangen. Viele offene Fragen konnten seitdem geklärt werden.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat auf seiner Webseite eine hilfreiche Zusammenstellung von alltäglichen Fragen zum Datenschutz mit kurzen Antworten für Unternehmen und Verwaltungen veröffentlicht. Die FAQ nehmen Stellung zu bspw. folgenden Fragen:

  • Wann liegt eine Auftragsverarbeitung vor?
  • Dürfen externe Videos z.B. YouTube oder Vimeo auf der Website eingebunden werden?
  • Darf WhatsApp für die Kommunikation innerhalb meines Unternehmens eingesetzt werden?
  • Müssen Besucher einer öffentlichen Veranstaltung darüber informiert werden, dass Fotos im Internet veröffentlicht werden?
  • Wie muss ein Cookie-Banner gestaltet sein, damit die Einwilligung zulässig ist?
  • Sind Kundenzufriedenheitsbefragungen per E-Mail erlaubt?

Den entsprechenden Link finden Sie hier:
https://www.lda.bayern.de/de/faq.html