Betreiber von Websites, Apps und Co. haben die Vorgaben des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), insbes. § 25 TTDSG, sowie die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten. Im Folgenden wird erläutert, auf welche Verhaltensweisen des Websitebetreibers § 25 TTDSG bzw. die DSGVO konkret Anwendung finden, also ihr sachlicher Anwendungsbereich. Zudem wird der Rechtsrahmen dargestellt, der sich aus § 25 TTDSG bzw. der DSGVO ergibt, also was konkret mit den personenbezogenen Daten der Websitenutzer gemacht werden bzw. unter welchen Voraussetzungen beim Einsatz von Cookies und Co. auf deren Endgeräte zugegriffen werden darf.
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https://www.gdd.de/downloads/praxishilfen/prax-praxishilfen-neustrukturierung/GDDPraxishilfeDSGVOePrivacyundDatenschutzbeimOnlineauftritt.pdf