Die Datenschutzkonferenz hat ihr Kurzpapier Nr. 14 zum Thema Beschäftigtendatenschutz überarbeitet und kleinere Änderungen vorgenommen, u.a. wird die Freiwilligkeit einer Einwilligung eines Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber etwas genauer beleuchtet. Die Grundaussage, dass eine wirksame Einwilligung in einem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig nicht in Betracht kommt bleibt bestehen. Nur in sehr eng gesteckten Rahmen kann eine solche Einwilligung wirksam sein. Hierzu verweist das Kurzpapier auf § 26 Abs. 2 BDSG und erläutert die entsprechenden Kriterien, wann von einer Freiwilligkeit ausgegangen werden kann. Auch der Umgang mit besonderen Kategorien von personenbezogenen Daten gemäß Art. 9 DSGVO erfährt in der Überarbeitung eine kurze Konkretisierung.

Das aktualisierte Kurzpapier finden Sie unter:
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/dsk_kpnr_14.pdf