Täglich passieren sogenannte Datenpannen: Ein Mitarbeiter schreibt eine Mail an eine lange cc-Liste mit externen Empfängern und veröffentlicht dadurch Daten oder eine E-Mail mit schützenswerten personenbezogenen Daten wird an den falschen Empfänger gesandt oder der Laptop eines Außendienstmitarbeiters wurde gestohlen. Solche Vorfälle sind nicht nur eine Gefährdung der Sicherheit, sondern müssen ggfls. an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Doch wann besteht eine Meldepflicht? Und kommt die Meldung automatisch einer Selbstbezichtigung gleich, die auch noch ein Bußgeld nach sich zieht?

Lesen Sie dazu mehr unter folgendem Link:
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/Datenpanne_Geldbusse.pdf

Lesen Sie dazu mehr unter folgendem Link:
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/wann_sie_datenlecks_melden_muessen.pdf