Um seinen Löschpflichten nachkommen zu können, ist es notwendig, dass der Verantwortliche ein Löschkonzept erstellt, dokumentiert und umsetzt. Dieser Artikel gibt Tipps zum Aufbau eines solchen Konzepts.

Mitten im Block der Betroffenenrechte findet sich in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Artikel 17 mit seinem „Recht auf Löschung“, auch „Recht auf Vergessenwerden“ genannt. Da liegt es nahe, zu denken, dass dies etwas ist, was die betroffene Person aktiv wahrnimmt. Wer so denkt, denkt nicht weit genug.

Lesen Sie dazu mehr unter folgendem Link:
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/das_loeschkonzept_ein_beispiel.pdf