In jedem Unternehmen und öffentlichen Einrichtung müssen bei der Verarbeitung von Daten von Beschäftigten besondere Regeln beachtet werden. Gerade die zum Teil sehr sensiblen Daten wie die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Arbeitsunfähigkeitsmeldungen oder auch Datenverarbeitungen bei der Wiedereingliederung erfordern interne Regelungen zum Datenschutz und der Datensicherheit insbesondere zur Zugriffsberechtigung.
Der Landesdatenschutzbeauftragte aus Baden-Württemberg hat nun eine Neuauflage seines Praxisratgebers zum Beschäftigtendatenschutz veröffentlicht.
Kostenfreie Broschüre im PDF-Format
Neben der Zusammenfassung der gesetzlichen Grundlagen im ersten Teil widmet sich der Ratgeber im zweiten Teil sehr praxisnahen Themen mit Hinweisen zur Umsetzung. So finden Sie bspw. Antworten zu den folgenden Fragen:
- Dürfen Arbeitgeber einen „freiwilligen” Drogentest verlangen?
- Welche Fragen dürfen im Bewerbungsgespräch gestellt werden?
- Sind „Background-Checks“ überhaupt zulässig und falls ja, in welchem Rahmen?
- Was sagt der Gesetzgeber zu Nachfragen beim ehemaligen Arbeitgeber? Und was darf dieser überhaupt äußern?
- Ein in der Praxis regelmäßig auftretender Fall dürfte das Ablegen von Bewerberunterlagen in einem „Pool“ sein. Ist das überhaupt erlaubt
- Was muss bei einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz – hier am besonderen Beispiel einer Bäckerei – beachtet werden?
Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Anforderungen oder stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.