Bewerbungs- und Einstellungsprozesse sind ohne personenbezogene Daten undenkbar. Doch Verantwortliche müssen darauf achten, wirklich nur mit solchen Informationen zu arbeiten, die unbedingt erforderlich sind.
In Ergänzung zu den allgemeinen Pflichten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten regelt § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für Deutschland weitere Eckpunkte zum Beschäftigtendatenschutz.
So umfasst der Beschäftigtenbegriff u.a. Bewerber der Unternehmen (§ 26 Abs. 8 Satz 2 BDSG).
Was müssen Verantwortliche nun im Zuge der gesetzlichen Rahmenbedingungen beim Onboarding, also bei der Einstellung und Einführung eines neuen Mitarbeiters in seinen Einsatzbereich, beachten? Wie müssen sie ihren Recruiting-Prozess strukturieren?
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https://datenschutz.prodatis.com/downloads/neue_mitarbeiter.pdf