Die DSGVO schränkt die Datenverarbeitung von Unternehmen in Konzernstrukturen ein. Dies gilt für alle Verarbeitungsvorgänge, die innerhalb des Konzerns stattfinden. Die Verantwortung für die Datenverarbeitung liegt damit bei den jeweiligen Unternehmen. Dies erleichtert zwar die Haftungsordnung, erschwert jedoch die Nutzung von Daten für konzernweite Zwecke.

Die DSGVO hat das klassische Konzernprivileg abgeschafft. Unternehmen, die Teil eines Konzerns sind, dürfen personenbezogene Daten nur noch zu internen Verwaltungszwecken zentral verwalten (siehe Erwägungsgrund 48 zur DSGVO). Die werbliche Nutzung ist nicht zulässig. Für die Weitergabe von Daten über Unternehmensgrenzen hinweg ist eine Rechtsgrundlage erforderlich. Zudem müssen Verantwortliche die Betroffenen über die Weitergabe informieren.Lösungen für dieses Problem sind rar, doch es gibt sie.

Lesen Sie mehr unter:
https://datenschutz-prodatis.com/nl/Kundendaten_unternehmensuebergreifend_nutzen.pdf