Erfahren Sie, wie der EuGH zu dem überraschenden Schluss gelangt ist, dass Unternehmen ihre Arbeitnehmer konsequent überwachen müssen, um Forderungen nach DSGVO-Schadensersatz erfolgreich abzuwehren.
Kürzlich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Unternehmen grundsätzlich für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haften, selbst wenn diese Verstöße von Mitarbeitern begangen wurden, die interne Richtlinien nicht eingehalten haben. Unternehmen müssen nicht nur nachweisen, dass sie ihre Mitarbeiter zu datenschutzkonformem Verhalten angeleitet haben, sondern auch sicherstellen, dass diese Anweisungen von den Mitarbeitern korrekt umgesetzt werden.
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https://www.datenschutz-prodatis.com/nl/EuGH_Mehr Arbeitnehmerueberwachung.pdf
Urteil des Europäischen Gerichtshofs:
Aktenzeichen C‑741/21