Trotz höchster Sorgfalt können unerwartete Notfälle sowohl auf dem Arbeitsweg als auch am Arbeitsplatz auftreten. In solchen Situationen ist es von entscheidender Bedeutung, die Kontaktdaten von Notfallkontaktpersonen griffbereit zu haben. Wie kann dies unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen organisiert werden?

Die Herausforderung für viele Unternehmen beginnt bereits bei der Erfassung und Speicherung der Kontaktdaten der Notfallkontaktperson. Dies stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar und unterliegt den Datenschutzvorschriften gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 4 Nummer 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Insbesondere greift hierbei nicht die sogenannte Haushaltsausnahme gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c DSGVO. Dies liegt daran, dass, obwohl die Daten von privater Natur sind, das Unternehmen oder die Behörde die Daten im beruflichen Kontext verarbeitet.

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https://datenschutz.prodatis.com/nl/Datenschutz_bei_Notfallkontaktdaten_im_Betrieb.pdf