Im Zuge einer steigenden Tendenz setzen immer mehr Unternehmen auf Mitarbeiter-Apps, die sich sowohl auf Smartphones als auch auf PCs, Laptops oder Tablets nutzen lassen. Besonders während der Umstellung von Büroarbeit auf Homeoffice dienen diese Anwendungen vorrangig dem Austausch von Wissen und der Verbesserung der Vernetzung.
Durch solche Apps können Unternehmen beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unabhängig von ihrem Standort und der Uhrzeit wichtige interne Neuigkeiten mitteilen oder mit ihnen kommunizieren. Zusätzlich können sie für Aufgaben wie die Zeiterfassung, das Einreichen von Urlaubsanträgen sowie für digitale Schulungen oder Pflichtunterweisungen genutzt werden.
Doch was ist aus Sicht des Datenschutzes zu beachten? Trotz aller Flexibilität und Vielfalt dürfen Arbeitgeber die Anforderungen an eine datenschutzkonforme Nutzung von Mitarbeiter-Apps nicht vernachlässigen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten im Zusammenhang mit diesen Apps ist gemäß Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a und Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) grundsätzlich eine geeignete Rechtsgrundlage erforderlich. Diese hängt von den Zielen ab, die mit der App verfolgt werden, sowie von den spezifischen Funktionen.
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https://www.datenschutz-prodatis.com/nl/Datenschutz_bei_Mitarbeiter-Apps.pdf