Ehemalige Beschäftigte können gewollt oder ungewollt zu einem großen Datenrisiko werden. Nur ein durchdachtes Verfahren für Kolleginnen und Kollegen, die aus dem Unternehmen ausscheiden, kann hier gegensteuern. Prüfen Sie deshalb diese Verarbeitungstätigkeit Ihres Unternehmens oder Ihrer Behörde.

Ausscheidende Beschäftigte sind ein Risiko für personenbezogene Daten ebenso wie für Geschäftsgeheimnisse.

Ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen keine Berechtigungen und Rollen behalten, die ihnen ermöglichen, weiterhin auf Daten zuzugreifen (Angriffsrisiko „unbefugte Zugriffe“ durch fehlerhafte Berechtigungssysteme und veraltete Rollenkonzepte). In der Praxis geschieht allerdings genau das.

Lesen Sie mehr unter:
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/ausscheidende_mitarbeiter.pdf