Keine ungewöhnliche Situation – Die Polizei ruft an und fordert dazu auf, Informationen zu übermitteln: Bilder der Videoüberwachung, Mitarbeiternamen, IP-Adressen oder den Fahrernamen eines Firmenwagens.
Aber wann darf überhaupt eine Herausgabe erfolgen?
Auch wenn eine offizielle Anfrage kommt: Bevor ein Verantwortlicher Daten übermittelt, muss er das Auskunftsverlangen sorgfältig prüfen.
Um das eigene Risiko zu minimieren, Daten unzulässig zu übermitteln, ist es gut, wenn sich ein Unternehmen im Vorfeld Gedanken zu dieser Frage macht und Leitlinien festlegt.
Lesen Sie dazu mehr unter folgendem Link:
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/Auskunftsverlangen_der_Polizei.pdf
Zur Hilfestellung steht Ihnen ebenfalls eine Checkliste bereit:
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/Checkliste Auskunftsverlangen der Polizei.docx
Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Anforderungen oder stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.