Am 1.12.2021 ist das neue Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) inkraftgetreten.
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat sich nun mit einer aktuellen Mitteilung noch einmal zu dem Thema geäußert.
Die wichtigsten Neuerungen durch das TTDSG:
- Rechtskonforme Einwilligungen werden für Cookies und Tracking von Webseiten-Nutzer benötigt
- Ein echtes Cookie Consent Banner ist damit auf fast allen Webseiten Pflicht
- Das Gesetz und somit die Einwilligungspflicht gelten darüberhinaus auch für Messengerdienste und Apps
Akutelle Mitteilung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zum TTDSG:
https://www.saechsdsb.de/