Am 09.08. hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) einen Referentenentwurf für das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vorgelegt.

Dieser Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 umzusetzen und gleichzeitig die Ergebnisse der Überprüfung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu berücksichtigen.

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) wurde gebeten, eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen abzugeben. Diese Stellungnahme wurde am 06.09.2023 veröffentlicht und kann hier eingesehen werden.

Die vorgeschlagenen Änderungen am Bundesdatenschutzgesetz sind Teil der Nationalen Datenstrategie, die das Bundeskabinett Ende August verabschiedet hat. Zusätzlich zu den genannten BDSG-Änderungen plant die Bundesregierung auch die Einführung neuer spezieller Bestimmungen zum Schutz von Beschäftigtendaten. Dieses Vorhaben wird jedoch in einem separaten Gesetzgebungsverfahren umgesetzt.

Die GDD-Stellungnahme zu den geplanten Regelungen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes steht hier zur Verfügung.

Lesen Sie mehr unter:
https://dataagenda.de/aenderung-des-bundesdatenschutzgesetzes-gdd-nimmt-stellung/

GDD‐Stellungnahme zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes:
https://www.gdd.de/downloads/aktuelles/stellungnahmen/stellungnahme-zum-bdsg-e-2023

GDD‐Stellungnahme zu den Vorschlägen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes:
https://www.gdd.de/downloads/aktuelles/stellungnahmen/
StellungnahmezuEckpunktenfreinenmodernenBeschftigtendatenschutz.pdf