Spätestens seit Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, Strategien zur deren Löschung haben. Denn der drastisch erhöhte Bußgeldrahmen bei Datenschutzverletzungen duldet keine Nachlässigkeiten mehr.

Was müssen Verantwortliche hierbei zur Löschung personenbezogener Daten und den dazugehörigen Nachweispflichten wissen? Welche Pflichten sieht die DSGVO vor? Welche Dokumentationsmaßnahmen sind hierbei sinnvoll?

Ohne Löschkonzept kein Einhalten der DSGVO-Grundprinzipien (Art. 5 DSGVO):

  • Speicherbegrenzung,
  • Datenminimierung und
  • Zweckbindung.

Zum Einhalten dieser Grundprinzipien ist für Unternehmen ein Löschkonzept notwendig. Dieses stellt sicher, dass personenbezogene Daten dann gelöscht werden, wenn der Zweck wegfällt, auf dessen Grundlage die Daten verarbeitet wurden.

Lesen Sie mehr unter:
https://datenschutz.prodatis.com/nl/So_laesst_sich_die_Loeschung_von_Daten_dokumentieren.pdf

Schritt für Schritt zum Löschkonzept:
https://datenschutz.prodatis.com/nl/schritt_fuer_schritt_zum_loeschkonzept.pdf

Das Löschkonzept – ein Beispiel:
https://datenschutz.prodatis.com/nl/das_loeschkonzept_ein_beispiel.pdf